Gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung nach § 15 b Makler- und Bauträgerverordnung

Nach dem neuen WEG hat eine Eigentümergemeinschaft mit mehr als acht Einheiten einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Darüber hinaus müssen VerwalterInnen auf Nachfrage der zuständigen Behörden erstmals nachweisen, dass sie sich in den letzten drei Jahren mindestens 20 Stunden weitergebildet haben. Wer verwaltet und makelt, muss sogar 40 Stunden nachweisen. Diese Regelung gilt nicht nur für GeschäftsführerInnen, sondern auch für alle MitarbeiterInnen, die an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken.

 

 

Der Verwaltertreff Ratingen bietet MaklerInnen und ImmobilienverwalterInnen die Möglichkeit, auf verschiedene Weise Ihrer Weiterbildungspflicht nachzukommen. Im Rahmen von Präsenzseminaren oder den virtuellen Verwaltersprechstunden können Grundlagen zur Immobilienwirtschaft, zu rechtlichen und kaufmännischen Themen, zur Verwaltung von Miet- oder Wohnungseigentumsobjekten, zu technischen Grundlagen der Immobilienverwaltung sowie zum Wettbewerbsrecht oder Verbraucherschutz erworben werden.


 

Im Anschluss bekommen TeilnehmerInnen ein Zertifikat vom Verein, dass die erfolgreiche Teilnahme bestätigt. In der attestierten Teilnahmebescheinigung werden Tag, Uhrzeit, Dauer der Veranstaltung sowie ReferentInnen und das verwalterspezifische Thema ausgewiesen. 

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